Zivildienst-Referendum-TEST
Zivildienst retten statt abbauen
Der Angriff auf den Zivildienst ist ein Angriff auf alle, denen unsere Gesellschaft und die Wehrgerechtigkeit am Herzen liegen. Um den Zivildienst in seiner heutigen Form zu retten, braucht es das Referendum.
Eine Änderung des Zivildienstgesetzes soll den Zugang zum Zivildienst massiv einschränken. Die geplanten Massnahmen sollen insbesondere zu einem Rückgang der Gesuche führen, die nach bestandener Rekrutenschule gestellt werden.
Die vorgeschlagenen Verschärfungen sind gegen den Zivildienst als Dienstform gerichtet und stellen diesen grundsätzlich infrage. Wichtige Prinzipien wie die Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen oder das Recht, jederzeit einen Gewissenskonflikt geltend machen zu können, werden untergraben.
Eine Änderung des Zivildienstgesetzes soll mit 7 Massnahmen den Zugang zum Zivildienst massiv einschränken. Diese Massnahmen sollen insbesondere zu einem Rückgang der Gesuche führen, die nach bestandener Rekrutenschule gestellt werden.
Die vorgeschlagenen Verschärfungen sind gegen den Zivildienst als Dienstform gerichtet und stellen diesen grundsätzlich infrage. Wichtige Prinzipien wie die Gleichbehandlung aller Dienstpflichtigen oder das Recht, jederzeit einen Gewissenskonflikt geltend machen zu können, werden untergraben.
Der Angriff auf den Zivildienst ist ein Angriff auf alle, denen unsere Gesellschaft und die Wehrgerechtigkeit am Herzen liegen. Um den Zivildienst in seiner heutigen Form zu retten, braucht es das Referendum.
Sammelstart: 01. Juni 2020
Eingabefrist: 30. September 2020
Bitte Unterschriftenbögen so bald wie möglich einreichen.
Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 78a Landschaft und Biodiversität
1 In Ergänzung zu Artikel 78 sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür, dass:
a. die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahrt werden;
b. die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden.
2 Der Bund bezeichnet nach Anhörung der Kantone die Schutzobjekte von gesamtschweizerischer Bedeutung. Die Kantone bezeichnen die Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung.
3 Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität.
Art. 197 Ziff. 122 12. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Landschaft und Biodiversität) Bund und Kantone erlassen die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a innerhalb von fünf Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
Komitee
Träger der Volksinitiative ist der unabhängige Verein Klimaschutz Schweiz. Im Initiativkomitee vertreten sind engagierte BürgerInnen, WissenschaftlerInnen, Landwirtschafts- und WirtschaftsvertreterInnen sowie PolitikerInnen verschiedener Parteien.
Marco Battaglia, Politikwissenschaftler und Berater; Romaine Baud, Klima-Aktivistin; Isabelle Chevalley, NR GLP VD; Jacques Dubochet, Nobelpreisträger Chemie; Stefan Engler, SR CVP GR; Claudia Friedl, NR SP SG; Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS (Stand 31.01.19).
Unterstützende
Folgende Persönlichkeiten unterstützen die Biodiversität-Initiative.
Marco Battaglia, Politikwissenschaftler und Berater; Romaine Baud, Klima-Aktivistin; Isabelle Chevalley, NR GLP VD; Jacques Dubochet, Nobelpreisträger Chemie; Stefan Engler, SR CVP GR; Claudia Friedl, NR SP SG; Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS.
Spenden
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